Erweitertes Führungszeugnis
Im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ein Baustein zur Sicherstellung des Schutzes der Kinder und Jugendlichen. Im Personalwesen wird die Eignung des Mitarbeiters gemäß des erweiterten Führungszeugnisses vermerkt und archiviert. Das Führungszeugnis selbst bleibt im Besitz des Mitarbeitenden.