Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Aufarbeitung von sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt im ehemaligen Kindervollheim St. Konrad, seit 1968 Kinderdorf am Köllnischen Wald.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Aufarbeitung von sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt im ehemaligen Kindervollheim St. Konrad, seit 1968 Kinderdorf am Köllnischen Wald.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Aufarbeitung?
Die Untersuchungen zum ehemaligen Kindervollheim St. Konrad, später Caritas Kinderdorf „Am Köllnischen Wald“ beziehen sich auf den Zeitraum ab 1958.
Was ist das Ziel der Aufarbeitung?
Wann hat die Caritas Bottrop zum ersten Mal von Hinweisen auf sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt im ehemaligen Kinderdorf erfahren?
Wer führt die Untersuchungen durch und wie wird deren Unabhängigkeit sichergestellt?
Die Aufarbeitung umfasst mehrere unabhängige Untersuchungen:
Warum hat damals niemand eingegriffen? / Wer wusste von den Vorfällen?
Gibt es meine Heimakte noch?
Wo kann ich einen Antrag auf Anerkennung des Leids stellen?
Ein Antrag auf Anerkennung des Leids kann bei den beauftragten Ansprechpersonen im DiCV Essen gestellt werden:
Gibt es Unterstützungsangebote, wenn mich die Aufarbeitung erneut belastet?
Was passiert, wenn ich mich für die Interviewstudie melde?
Wer wird das Gespräch mit mir führen?
Welche Themen werden in den Interviews angesprochen?
Das Interview orientiert sich an den folgenden Themen:
Die Interviews folgen einem Leitfaden. Gleichzeitig besteht jederzeit Raum für eigene Themen und persönliche Schwerpunkte.
Wird das Gespräch aufgezeichnet?
Wie kann ich Hinweise geben? Geht das auch anonym?
Was passiert, wenn ich damals etwas beobachtet, aber nicht gemeldet habe?
Ich erinnere meine Zeit im Kindervollheim St. Konrad (heute Kinderdorf am Köllnischen Wald) positiv. Wird das berücksichtigt?
Welche Verantwortung übernimmt die Caritas Bottrop heute? Wo endet diese?
Viele Betroffene wünschen sich eine Gedenkstätte oder eine Erinnerungstafel. Gibt es dazu Pläne?
Die geplante Einrichtung eines Begleitgremiums für Betroffene und die Entwicklung einer nachhaltigen Erinnerungskultur sollen gewährleisten, dass Betroffene auch über die Interviewstudie hinaus an der weiteren Aufarbeitung beteiligt und ihre Perspektiven angemessen berücksichtigt werden.
Was passiert bei möglichen strafrechtlich relevanten Sachverhalten?