Verantwortung zeigt sich im Tun
Kerstin Claus (* 1969 in München) ist seit April 2022 Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). Claus ist Journalistin und Systemische Organisationsberaterin. Sie hatte öffentlich berichtet, dass sie als Jugendliche von dem evangelischen Pfarrer ihres Wohnorts sexuell missbraucht worden ist.Foto: Barbara Dietl | UBSKM
Caritas in NRW Frau Claus, viele Betroffene aus Heimen der Jugendhilfe oder auch der Behindertenhilfe haben das Gefühl, dass eine echte unabhängige Aufarbeitung des Missbrauchs seit den 50er-Jahren erst sehr spät begonnen hat. Wo stehen wir heute in diesem Prozess?
Kerstin Claus: Tatsächlich wurden sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt in den Jugendhilfeeinrichtungen beider großen Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie viel zu lange als Einzelfälle abgetan oder verdrängt. Erst 2010 löste der Skandal um sexualisierte Gewalt in renommierten Bildungseinrichtungen wie dem Berliner Canisius-Kolleg oder dem Kloster Ettal eine öffentliche Debatte darüber aus, wie systemisch bedingte Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse Missbrauch und Vertuschung in diesem Ausmaß begünstigen konnten. Die von der der DBK beauftragte MHG-Studie 2018 und die "Gemeinsame Erklärung" meines Amtes mit der DBK 2020 markierten erste zentrale Schritte zu einer umfassenden unabhängigen Aufarbeitung. Der Caritasverband war kein Unterzeichner der "Gemeinsamen Erklärung", entwickelte aber in der Folge eigene Leitlinien und trat dann 2023 dem katholischen Anerkennungsverfahren der UKA bei. Das war ein wichtiger und richtiger Schritt. Mittlerweile haben Bistümer und viele Einrichtungen der katholischen Kirche eigene Aufarbeitungsprozesse angeschoben. Gleichzeitig fehlt es innerkirchlich, aber auch gesellschaftlich noch immer an klaren Standards für solche Prozesse, insbesondere wenn es um die Betroffenenbeteiligung und die erforderliche Transparenz im Verfahren geht. Größte Herausforderung ist und bleibt das so wichtige gemeinsame Verständnis, wie eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung aussehen kann und muss.
Caritas in NRW: Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Heimerziehung?
Kerstin Claus: In den vergangenen Jahren hat die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext deutlich an Dynamik gewonnen. Es liegen inzwischen zahlreiche übergeordnete Studien und Übersichten vor, die auch katholische Heime einbeziehen. Das ist grundsätzlich erstmal positiv zu bewerten, da dadurch ausschnittsweise Transparenz geschaffen und strukturelle Defizite sichtbar werden. Gleichzeitig ersetzen diese Studien keine systematische, einrichtungsbezogene Aufarbeitung vor Ort. Wie konsequent katholische Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ihre Vergangenheit aufarbeiten, ist höchst unterschiedlich und bis heute nicht flächendeckend verbindlich geregelt. Häufig erfolgt Aufarbeitung erst, wenn Betroffene sich melden oder der öffentliche Druck zu groß wird, weil beispielsweise Hinweise aus Akten bekannt werden. Es fehlt eine proaktive Herangehensweise. Aus meiner Sicht müssten die bestehenden Aufarbeitungsmodelle weiterentwickelt werden, um alle relevanten institutionellen Kontexte angemessen zu erfassen. Dazu gehört auch die Frage, wie katholische Heime und Träger der Wohlfahrtspflege künftig systematisch in die kirchlichen Prozesse einbezogen werden können. Entscheidend für die Aufarbeitung in der Heimerziehung sind verbindliche Maßstäbe, wie sie zunehmend auch für die institutionelle Aufarbeitung in den Bistümern gelten: Also die institutionelle Unabhängigkeit der aufarbeitenden Gremien, ein umfassender und uneingeschränkter Aktenzugang, die verbindliche Beteiligung Betroffener sowie die transparente Veröffentlichung der Ergebnisse. Ebenso zentral ist darüber hinaus eine institutionelle Bereitschaft, aus den Ergebnissen auch personelle und strukturelle Konsequenzen in den Einrichtungen zu ziehen. Gerade in der Heimerziehung waren Kinder in besonderem Maße ausgeliefert - deshalb braucht es hier eine besondere Sensibilität im Umgang mit allen Beteiligten, übrigens auch, um heute in der Kinder- und Jugendhilfe bestmöglich solche Machtdynamiken zu verhindern. Deswegen ist es für glaubwürdige Aufarbeitung so wichtig, dass Einrichtungen vollumfänglich kooperieren. Dies ist auch heute noch nicht immer der Fall. Gleichzeitig verrinnt für Betroffene wertvolle Zeit, müssen sie doch schon seit Jahrzehnten auf Aufarbeitung und Anerkennung des erlittenen Unrechts warten.
Caritas in NRW: Was müsste aus Ihrer Sicht geschehen, damit institutionelle Verantwortung klar benannt und wahrgenommen wird?
Kerstin Claus: Verantwortung endet nicht bei symbolischen Entschuldigungen. Namen von Verantwortungsträgern müssen genannt werden, wenn sie systemisches Wegsehen oder Vertuschung ermöglicht haben. Dazu gehört auch: Akteneinsichtsrechte auch für Betroffene, disziplinarische Konsequenzen und ein Monitoring der Umsetzung von Empfehlungen. Studien und Aufarbeitungskommissionen müssen strukturelle Muster identifizieren und deren Wiederholung verhindern helfen. Wichtig ist auch eine gelebte Erinnerungskultur. Sie muss Betroffene und das erlittene Unrecht sichtbar machen - durch Gedenkorte, Bildungsangebote und Dokumentationen. Wo heute Gedenktafeln für Kirchenvertreter stehen, die Täter waren, gehören sie abgenommen. Es braucht Zeichen, die den Opfern ihren Platz im kollektiven Gedächtnis geben - würdig und unübersehbar. Plus, die Ergebnisse solcher Prozesse müssen zwingend einzahlen in den Schutz heute und sich klar in den Schutzkonzepten der jeweiligen Einrichtung widerspiegeln. Aufarbeitung ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage für den Schutz von jungen Menschen heute.
Foto: Barbara Dietl | UBSKM
Caritas in NRW: Was sind die wichtigsten Bedürfnisse und Erwartungen von Betroffenen?
Kerstin Claus: Die Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich: Gespräche, Therapie, Zugang zu Akten oder öffentliche Anerkennung. Biografisch elementar sind zudem finanzielle Anerkennungsleistungen. Ebenso essentiell ist der Zugang zu Psychotherapie und traumasensibler Gesundheitsversorgung. Hier ist eine unbürokratische Finanzierung wesentliches Element institutioneller Verantwortungsübernahme, weswegen vermittelnd das System der Unabhängigen Anerkennungskommissionen hier von besonderer Bedeutung ist. Leider berichten Betroffene immer wieder von wenig transparenten Entscheidungen, auch wenn es um Therapieleistungen geht. Da ist die Kritik oft berechtigt, denn Betroffene hatten oft Jahrzehnte keinen Zugang zu Therapie. Mir ist auch wichtig, dass Kirchen und deren Institutionen Missbrauchsfälle grundsätzlich an die gesetzliche Unfallversicherung melden, auch und gerade für die Vergangenheit. Denn auch das ist ein Weg, wie Betroffene an für sie so wichtige Leistungen wie Reha, medizinische Versorgung oder Renten kommen können. Kirchliche Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, Betroffenen den Weg in das System der zuständigen Unfallversicherer zu eröffnen. Gleichzeitig werden so die jahrzehntelangen Folgen der erlittenen Taten sichtbar. Auch das ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung des Geschehenen.
Caritas in NRW: Wo sehen Sie die größten Defizite in der bisherigen Aufarbeitung- und was müsste politisch und gesellschaftlich passieren?
Kerstin Claus: Ein zentrales Defizit ist die mangelnde Transparenz: Betroffene wissen oft nicht, wer über ihre Anträge entscheidet oder wie Leistungen bemessen werden. Auch der Zugang zu Akten bleibt vielerorts erschwert - teils aus formalen, teils aus willkürlichen Gründen. Das führt zu tiefer Verunsicherung und Misstrauen. Um das zu ändern, braucht es politische und gesetzliche Klarheit: Ich fordere ein individuelles Recht auf Aufarbeitung, das sich auch ausdrückt in verbindlich geregelten Akteneinsichtsrechten in allen institutionellen Kontexten. Im SGB VIII wurde das für die freien Träger der Jugendhilfe bereits geregelt. Jetzt müssen die kirchlichen Strukturen nachziehen und umfassend in ihren Regelwerken analoge Optionen der Archivierung und Akteneinsicht festschreiben. Gleiches fordere ich übrigens auch für den Bereich der staatlichen Schulen, da auch diese Akten oftmals deutliche Hinweise auf Gewalt oder auch sexuellen Missbrauch geben können. Verheerend ist, dass die Politik gerade dabei ist, das einzige niedrigschwellige Hilfesystem für Betroffene abzuschaffen. Hier fordere ich ganz klar die gesetzliche Verankerung eines tatkontextübergreifenden Entschädigungsfonds, offen für alle Betroffenen. Der bisherige Fonds Sexueller Missbrauch hat hier Maßstäbe gesetzt, droht aber auszulaufen, wenn Politik jetzt nicht nachsteuert. Für mich ist eine solche staatliche Entsolidarisierung nicht akzeptabel. Denn gerade weil sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche so tabuisiert war und oft noch ist, gerade weil es immer wieder schwierige Konstellationen sind, bei denen der Nachweis der Tat so schwierig ist, ist es elementar, dass ein niedrigschwelliges Hilfesystem ausgebaut und langfristig gesetzlich abgesichert wird. Wir brauchen dieses solidarische Versprechen gegenüber den vielen Betroffenen, die wir als Kinder und Jugendliche durch den Staat und in der Gesellschaft nicht geschützt haben. Ein wichtiges Signal der Verantwortungsübernahme setzt hier die staatliche Aufarbeitungskommission des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 2025 entwickelt sie unter Beteiligung von Betroffenen Standards für transparente Aufarbeitung und Empfehlungen für das Bundesland, um geschehenes Unrecht besser sichtbar zu machen und Betroffenen die notwendige Unterstützung zu ermöglichen. Entscheidend wird am Ende sein, ob daraus auch verbindliche Strukturen entstehen und auch andere Bundesländer entsprechend handeln.
Caritas in NRW: Welche spezifischen Muster aus der historischen Heimerziehung - etwa die Isolierung der Kinder oder der Korpsgeist der Erziehenden - sehen Sie heute noch als Warnsignale für aktuelle Einrichtungen?
Kerstin Claus: Ein zentrales Problem war das Fehlen unabhängiger Beschwerdestellen oder erreichbarer Vertrauenspersonen für Kinder. Kinder waren diesem doch sehr geschlossenen System weitgehend ausgeliefert. Heute sind es verbindliche Schutzkonzepte, über die sichergestellt werden muss, dass es echte, niedrigschwellige und vertrauliche Ansprechstellen für Kinder und Jugendliche gibt - auch extern. Wachsamkeit gegenüber Machtdynamiken, Hierarchien und den Eigenlogiken dieser geschlossenen Systeme ist dabei zentral.
Missbrauch findet überall statt, wo Kinder Erwachsenen anvertraut sind.Foto: Barbara Dietl | UBSKM
Caritas in NRW: Nahezu jede Caritas-Einrichtung in NRW verfügt heute über ein Schutzkonzept. Doch Papier ist geduldig. Woran erkennen wir als Gesellschaft, ob ein Schutzkonzept wirklich "lebt"?
Kerstin Claus: Richtig, ein Schutzkonzept macht nur Sinn, wenn es gelebter Alltag ist - bei Kindern und Jugendlichen, Fachkräften und in der Organisationskultur. Schutzkonzepte verändern die Kultur einer Einrichtung und sind Teil der Qualitätsentwicklung. Das heißt auch, ein Schutzkonzept muss regelmäßig reflektiert und aktualisiert und die Fachkräfte entsprechend geschult sein und geschult werden. Kinder und Jugendliche müssen wissen, an wen sie sich wenden können. Fachkräfte brauchen Handlungssicherheit, wie sie bei Verdachtsfällen handeln müssen. Und klar muss auch sein: am Ende ist es immer die Leitung, die in der Verantwortung steht, auch dann wenn es unbequem wird. Schutzkonzepte sind keine Formalie, sondern Ausdruck einer Haltung, der Leitungen verpflichtet sind.
Caritas in NRW: Warum bleibt sexueller Missbrauch trotz breiter öffentlicher Aufmerksamkeit oft tabuisiert, wenn es um die Geschichte der Heimerziehung oder kirchliche Einrichtungen geht?
Kerstin Claus: Kirchliche Einrichtungen sind für viele mit einem Versprechen von Schutz, Fürsorge und Sinn verbunden. Gerade deshalb fällt es oft schwer, Gewalt innerhalb dieser Institutionen zu thematisieren - aus Scham, Loyalität oder Angst vor Reputationsverlust. Zudem gab es historisch ein enges Geflecht aus Macht und staatlicher Verantwortungsdelegation, aus Schweigen und Abhängigkeit. Diese Strukturen müssen konsequent offengelegt werden. Tabuisierung stärkt die Täter und erhöht die Risiken für Betroffene.
Caritas in NRW: Wenn Sie den Mitarbeitenden in den nordrhein-westfälischen Caritas-Verbänden eine Sache mit auf den Weg geben könnten, um die Kultur des Hinsehens zu stärken: Was wäre das?
Kerstin Claus: Solche Prozesse des Hinschauens kosten Kraft und auch Ressourcen. Aber sie setzen auch Energie frei, wenn verstanden wird, dass es möglich ist, heute aktiv Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Es lohnt sich also Verantwortung zu übernehmen und dranzubleiben. Prävention ermöglicht Haltung, verhindert Tabuisierung und reduziert Überforderung bei allen Beteiligten, von der Leitung einer Einrichtung bis hin zur Hauswirtschaftskraft. Prävention beginnt mit der Frage: Wo werden die jungen Menschen in meinen Entscheidungen sichtbar? Wie beteilige ich sie? Und im Zweifel gilt: dem Kind glauben - nicht dem Erwachsenen.
Kerstin Claus
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expert*innen aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.
Bilder zum sexuellen Kindesmissbrauch sollen eine emotionale Reaktion ermöglichen, ohne zu verstören oder Stereotype zu bedienen. Eine hilfreiche Checkliste gibt es unter:
https://beauftragte-missbrauch.de/presse/stockfotos-zum-themenfeld