Soziotherapie
Was ist Soziotherapie?
Soziotherapie ist ein ambulantes Angebot der gesetzlichen Krankenkassen und wird von FachärztInnen für Psychiatrie sowie von den Institutsambulanzen für Psychiatrie verordnet.
Wer kann Soziotherapie in Anspruch nehmen?
Die ambulante Soziotherapie können Menschen erhalten, die chronisch psychisch beeinträchtigt sind und umfassende rehabilitative und therapeutische Unterstützung benötigen.
Ziele der Soziotherapie können sein:
- Klinikaufenthalte zu vermeiden
- eine passende Tagesstruktur zu entwickeln
- vorhandene Selbsthilfepotenziale zu entdecken
- persönliche Netzwerke aufzubauen
- mit der psychischen Erkrankung umgehen/leben zu lernen
- soziale Integration und Teilhabe erfahren zu können
Wir legen großen Wert auf die Beziehungsgestaltung und wenn gewünscht, auf die Einbeziehung des sozialen Systems.
Kooperationen mit den Krankenkassen, ÄrztInnen, gesetzlichen Betreuern und dem gemeindepsychiatrischen Verbund gehören zu unserer Arbeitsweise.
Voraussetzungen und Leistungsumfang
Voraussetzung für die Verordnung der Soziotherapie ist eine psychische Erkrankung mit Beeinträchtigung des Antriebs, der Belastbarkeit, der Konzentration und des problemlösenden Denkens.
Auch Menschen, bei denen eine fachärztliche medizinische Erforderlichkeit besteht und die eine eingeschränkte Fähigkeit bei der Bewältigung des Alltags haben, können Soziotherapie in Anspruch nehmen.
Wie die Hilfe im Einzelfall konkret aussieht, regelt ein Behandlungsplan. Dieser wird gemeinsam mit dem Betroffenen, den FachärztInnen für Psychiatrie und den von der Krankenkasse anerkannten SoziotherapeutInnen erstellt. Nach fachärztlicher Verordnung können innerhalb von zwei bis drei Jahren bis zu 120 Stunden Soziotherapie gewährt werden, die Kosten dafür trägt die Krankenkasse (§37 a SGB V).
Anfallende Kosten übernimmt die zuständige Krankenkasse zu 90%. Bei vorhandener Zahlungsbefreiung entfällt der Eigenanteil und die Kassen zahlen das Angebot zu 100%.