Aus einem christlichen Menschenbild heraus ist die Annahme der im Kinderdorf betreuten Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und weiterer Bezugspersonen samt vorhandener Problemlagen Basis unserer Hilfegestaltung.
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Ziel nachfolgender Verhaltensregeln ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen zu geben. Der Raum für Fehldeutungen wird verkleinert. Der transparente Umgang mit dem Verhaltenskodex trägt dazu bei, Sprachlosigkeit zu überwinden und Grenzverletzungen einfacher benennen zu können.
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In Einrichtungen der Jugendhilfe ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass alle Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben.
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Die Verfahren zur Beteiligung und zum Kinderschutz sind Bestandteil der Leistungsvereinbarung des Kinderdorfes und damit eine Voraussetzung zur Erteilung der Betriebserlaubnis.
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