Betreutes Wohnen bzw. Assistenz in eigener Häuslichkeit - Wenn einem der Alltag über den Kopf wächst und das Leben zunehmend aus den Fugen gerät…
Die Organisation des eigenen Haushaltes funktioniert nicht mehr. Post wird nicht mehr geöffnet. Die finanzielle Lebensgrundlage und die Sorge um die eigene Gesundheit geraten aus dem Blick. Nachbarschaft und Freundschaften sind gestört.
Hier beginnt die Tätigkeit der Mitarbeiter/innen des Caritasverbandes im Rahmen der Assistenz in eigener Häuslichkeit. Sie begleiten und unterstützen hilfebedürftige Personen, die an einer Abhängigkeitserkrankung und/oder an psychischen Erkrankungen leiden. Unterstützung findet überwiegend im Lebensumfeld der betroffenen Personen statt. Zusätzlich wird Begleitung zu wichtigen Terminen (Behörden, Gericht, Ärzte usw.) angeboten. Alle Entscheidungen werden gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten getroffen. Entscheidungen „über den Kopf der Leistungsberechtigten“ hinweg sind ausgeschlossen.
Ziel der Arbeit ist es, betroffenen Menschen wieder zu ermöglichen, ihr Leben selbstständig in die Hand zu nehmen.
Die betroffenen Menschen haben im Vorfeld die Möglichkeit sich im Rahmen eines Erstgespräches ausführlich über die Assistenz in eigener Häuslichkeit zu informieren.
Der/die Hilfesuchende kann eigenständig oder auf Wunsch in Begleitung der Mitarbeiter/innen einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Landschaftsverband (für Bottrop ist das in der Regel der Landschaftsverband Westfalen Lippe) stellen.
Durch den Landschaftsverband erfolgt die Planung der Unterstützung zur Teilhabe am Leben. Für den Antrag wird ein kurzes Gutachten für das Vorliegen einer entsprechende Erkrankung von einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie benötigt.
Im Teilhabeplanverfahren wird für einen bestimmten Zeitraum die Menge an Stunden, die benötigt werden, um die im Teilhabeplan erarbeiteten Ziele zu erreichen, bewilligt. Wenn die Ziele im ersten Bewilligungszeitraum nicht erreicht werden, kann in einem gemeinschaftlichen Folgeantrag eine Verlängerung der Assistenz in eigener Häuslichkeit gestellt werden.