Verselbstständigung für Jugendliche
Erprobungswohnen im Kinderdorf
Im Erprobungswohnbereich können acht Jugendliche und junge Erwachsene nach einem Stufenmodell individuell auf das selbstständige Leben in einer eigenen Wohnung vorbereitet werden. Von diesen acht Plätzen sind sechs in einer Verselbst-ständigungswohngemeinschaft und zwei in Trainingswohnappartements verortet.
Das pädagogische Konzept und die räumlichen Gegebenheiten ermöglichen individuelle Zugänge zur Verselbstständigung. Im Kinderdorf gibt es einen eigenen abgeschlossenen Wohntrakt, in dem jeder Jugendliche ein Zimmer bewohnt, das er nach eigenen Vorstellungen gestaltet. Küche, Bad und Gemeinschaftsräume teilen sich die Bewohner. Sie üben sich in der Selbstversorgung und in der eigenverantwortlichen Gestaltung ihres Alltags - mit allen wirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Verantwortungsbereichen.
Eine großzügige Wohnung oder ein kleines Appartement können Jugendliche nutzen, für die Verselbstständigungsprozesse außerhalb des Rahmens der Wohngemeinschaft geeigneter sind.
Betreutes Wohnen in der eigenen Wohnung
Jugendliche oder junge Erwachsene, die aus dem Kinderdorf ausziehen und in ihrer eigenen Wohnung leben, können in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt im Rahmen der Nachbetreuung weiter begleitet werden. Der Schwerpunkt liegt darin, in dem neuen Lebensraum anzukommen, sich dort zurechtzufinden, sich den vielen neuen Anforderungen zu stellen und die im Kinderdorf im Verselbstständigungsprozess erarbeiteten Kompetenzen in dem neuen Lebensumfeld zu etablieren.
Die Beratung und Betreuung wird durch pädagogische Mitarbeiter der Einrichtung angeboten und individuell gestaltet. Die pädagogische Betreuung findet nach Terminabsprache regelmäßig in der Wohnung des Jugendlichen statt.