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Senioren und Pflege - bearbeitet 14092016
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Tagespflege -

Sicherheit, Freude und Abwechslung für Seniorinnen und Senioren

Am 8. Januar 2024 öffnen sich die Türen für die "Caritas Tagespflege am Klostergarten" in Bottrop-Kirchhellen; dies ist die erste teilstationäre Einrichtung dieser Art im Dorf.

Das Angebot (auf dem Gelände des Jugendklosters) mit 15 Plätzen richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die aufgrund unterschiedlicher Beeinträchtigungen tagsüber eine kontinuierliche Pflege und Betreuung benötigen. Wenn der Alltag z.B. aufgrund von Demenz, Depressionen oder eingeschränkter Mobilität nicht mehr ohne Unterstützung möglich ist, ist der Tagestreff eine willkommene Abwechslung. Gleichzeitig können so pflegende Angehörige (oder andere Pflegepersonen) anderen Aktivitäten nachgehen und werden damit entlastet.

                                               

In der barrierefrei gestalteten Tagespflege besteht die Gelegenheit andere Seniorinnen und Senioren kennenzulernen oder vielleicht sogar alte Kontakt neu zu knüpfen.
Als Gast finden Sie Ablenkung und Unterhaltung und können aktiv den Tagesablauf mitgestalten und Ihre individuellen Wünsche einbringen. Neben den täglich frisch zubereiteten Mahlzeiten gibt es viele Einzel- und Gruppenangebote, an denen Sie teilnehmen können. Dazu gehören z.B. die morgendliche Zeitungsrunde, Gedächtnisübungen, Gesellschaftsspiele, Bewegungs- und Kreativangebote sowie kochen und backen. Auch Spaziergänge im Grünen oder Ausflüge ins Dorf sind geplant. Auf diese Weise möchten wir Ihr Wohlbefinden steigern, Ihre Selbstständigkeit erhalten und Ihnen Lebensfreude vermitteln.
Selbstverständlich ist auch das "Mittagsschläfchen" in Ruhesesseln möglich.

Die notwendigen, individuellen Pflegeleistungen werden von professionellen Fachkräften durchgeführt. Die Gäste werden von einem qualifizierten Team durch den Tag begleitet, das sich um das körperliche und seelisches Wohl kümmert. 

Weitere Informationen im Überblick: 

Verpflegung
Der Morgen beginnt mit einem gemeinsamen Frühstück. Das Mittagessen wird wechselnd und frisch zubereitet. Der Tag endet mit einem Kaffeetrinken.

Öffnungszeiten

Die Tagespflege ist von montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Die Anzahl der Besuchstage kann von einem bis zu fünf Tagen selbst bestimmt werden.

Fahrdienst
Für die sichere An- und Abreise steht ein Fahrservice zur Verfügung. 

Kosten der Tagespflege
Die Kosten werden bei Vorliegen eines Pflegegrades anteilmäßig von der Pflegekasse übernommen. Auch wenn bereits Pflegegeld bezogen oder ein ambulanter Pflegedienst genutzt wird, kann die Tagespflege in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie gerne ganz individuell, insbesondere im Hinblick auf die Kosten, Finanzierungsmöglichkeiten und Anträge.

Um den Tagesablauf, das Team und die Räumlichkeiten kennenzulernen, bieten wir Ihnen gerne einen kostenlosen Schnuppertag an.

Anfragen und Anmeldungen ab sofort bei Manuela Seekamp unter Tel. 02045 9591210 von 8:00 bis 16:00 Uhr Oder per Mail: Manuela Seekamp

Anschrift:

Tagespflege am Klostergarten
Hauptstr. 90
46244 Bottrop-Kirchhellen
Tel. 02045 9591210

Mail tagespflege@caritas-bottrop.de 

Einblicke
Junge Frau berät Dame
Aufenthaltsraum Tagespflege
Terrasse Klostergarten
Sitzecke mit TV
Apfelpfannkuchen

Angebote in Bottrop für Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige

Auch der Caritasverband ist mit seinen Angeboten vertreten

Das Video zeigt die Vielfalt an Beratungs-, Freizeit- und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen in Bottrop auf.

Unsere Gesellschaft wird älter - Angebote für Senioren und Pflegebedürftige

Prognosen gehen davon aus, dass bereits 2060 jeder Dritte in unserem Land über 65 Jahre alt sein wird.

Der Caritasverband unterstützt mit den Angeboten des Fachbereiches Senioren und Pflege die Selbständigkeit, sowohl im häuslichen Bereich als auch im stationären Bereich.

Die Erhaltung und Förderung der Lebensqualität sind dabei das Ziel und die Vielfältigkeit in den Angeboten ist der Weg. Sollte ein Verbleib in den eigenen „vier Wänden“, trotz Unterstützung, irgendwann nicht mehr möglich sein, dann bieten wir in unseren Pflegeeinrichtungen eine individuelle, ganzheitliche Betreuung und Versorgung an.

Der Mensch mit seinen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Gesetz trifft Leben Pflegereform

Statt drei Pflegestufen künftig fünf Pflegegrade

Höhere Leistungen für mehr Menschen gibt es ab 2017 aus der Pflegeversicherung. Der Grund ist das Pflegestärkungsgesetz II. Was ändert sich bei der Ermittlung des Pflegebedarfs? Was steht mir zu? Was geschieht, wenn ich schon Leistungen bekomme? Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finden hier Antworten.

Drei Frauen gehen spazieren. Mit umfangreichen Reformen will die Bundesregierung die Pflege stärken. Deutscher Caritasverband e.V./ KNA

Die gute Nachricht: Kein Pflegebedürftiger wird durch das neue Gesetz schlechtergestellt. Bei der Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade gibt es Bestandsschutz.

Die mit den Pflegestärkungsgesetzen eingeleitete Neuausrichtung der Pflegeversicherung hat vor allem ein Ziel: die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und psychischen Beeinträchtigungen stärker zu berücksichtigen und denen von Menschen mit körperlichen Einschränkungen gleichzustellen.

Die wichtigsten Änderungen

  • Statt bisher drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade.
  • Dem Gesetz liegt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zugrunde, der sich nicht mehr vorwiegend auf körperliche Einschränkungen bezieht.
  • Ein neues Begutachtungssystem wird zur Ermittlung des Pflegebedarfs eingeführt.

Infografik zum Pflegest�rkungsgesetz Deutscher Caritasverband e. V.

Anders als bisher wird nicht mehr der Zeitaufwand in Minuten gemessen, der für bestimmte Verrichtungen nötig ist, um daraus eine Pflegestufe abzuleiten. Begutachtet wird stattdessen, wie stark die Alltagskompetenz einer Person eingeschränkt ist, also wie selbstständig oder unselbstständig jemand ist. Die Frage lautet: Was kann der betreffende Mensch? Was braucht er, um (selbstständig) sein Leben zu regeln? Dazu zählen neben elementaren Dingen wie Körperpflege oder Essen und Trinken auch die zeitliche Orientierung oder die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.

Also: Je stärker die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, desto größer ist der Bedarf an personeller Hilfe. Pflegebedürftige werden so schon früher Hilfe und Unterstützung bekommen. So hatte beispielsweise bisher der alleinige Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung keine Bedeutung für die Eingruppierung in eine Pflegestufe. Jetzt jedoch sind Hilfen zum Erhalt der Selbstständigkeit und zum Erhalt von Fähigkeiten zentral. Entscheidend ist der Grad der Einschränkung und nicht der Grund dafür.

Sechs Bereiche der Selbstständigkeit

Es ist der Grad der Selbstständigkeit, der entscheidet, welchen Pflegegrad jemand bekommt. Er wird festgemacht an sechs Lebensbereichen, die prozentual mittels eines Punktesystems betrachtet und gewichtet werden:

  • Mobilität ( z.B. Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten ( z.B. zeitliche Orientierung, Vergesslichkeit)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Depression)
  • Selbstversorgung (z.B. Ernährung, Körperpflege)
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. Medikamenteneinnahme, eigenständige Organisation von Arztbesuchen)
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (z.B. den Tagesablauf selbst gestalten, Verabredungen treffen)

Infografik zum Pflegestärkungsgesetz Deutscher Caritasverband e. V

Wie beantrage ich eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und wie funktioniert sie?

Einfach bei der Krankenkasse anrufen. Diese schickt dann die entsprechenden Formulare zu. Die Gutachten und die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade nimmt für Menschen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor, bei knappschaftlich Versicherten der Sozialmedizinische Dienst (SMD). Zu privat Kranken- oder Pflegeversicherten kommt jedoch ein(e) Gutachter(in) der MEDICPROOF GmbH.

Auf der Grundlage des Gutachtens legen die Kassen den Pflegegrad fest. Der Versicherte erhält auf Wunsch das Gutachten.

Was passiert, wenn ich schon Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehe, also in eine bestimmte Pflegestufe eingestuft bin?

Die Umstellung auf einen der fünf Pflegegrade wird für alle Versicherten, die schon Leistungen bekommen, automatisch vorgenommen. Pflegebedürftige werden in den Pflegegrad übergeleitet, der ihrer Pflegestufe entspricht. Es ist kein neuer Antrag auf Begutachtung notwendig. Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung bekommen, erhalten diese auch weiterhin mindestens in gleichem Umfang wie bisher. Viele bekommen aber einiges mehr als vorher.

Wie läuft die automatische Überleitung von Stufen in Grade ab?

In der Regel gilt die Formel: Menschen mit körperlicher Einschränkung kommen von ihrer Pflegestufe in den nächsthöheren Pflegegrad (Beispiel: Aus Pflegestufe I wird Pflegegrad 2 und aus Pflegestufe III wird Pflegegrad 4).

Menschen mit demenziellen Einschränkungen werden in den übernächsten Pflegegrad überführt (aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad 2 oder aus Pflegestufe I wird Pflegegrad 3). 

Dies betrifft aber nur pflegebedürftige demenziell Erkrankte, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind. Für Menschen, die Hilfe zur Pflege aus der Sozialversicherung erhalten, ist im Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes III nur ein einfacher Stufensprung bei demenzieller oder psychischer Einschränkung vorgesehen (also von Pflegestufe 0 in Pflegegrad 1). Hier wird noch verhandelt.

Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017?

Für die fünf Pflegegrade gilt:

Pflegegrad 1
Geldleistung ambulant: 125 Euro
Sachleistung ambulant: 0,00 Euro
Leistungsbetrag stationär: 125 Euro

Pflegegrad 2
Geldleistung ambulant: 316 Euro
Sachleistung ambulant: 689 Euro
Leistungsbetrag stationär: 770 Euro

Pflegegrad 3
Geldleistung ambulant: 545 Euro
Sachleistung ambulant: 1.298 Euro
Leistungsbetrag stationär: 1.262 Euro

Pflegegrad 4
Geldleistung ambulant: 728 Euro
Sachleistung ambulant: 1.612 Euro
Leistungsbetrag stationär: 1.775 Euro

Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant: 901 Euro
Sachleistung ambulant: 1.995 Euro
Leistungsbetrag stationär: 2.005 Euro.

Geldleistung ambulant: Kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege im häuslichen Umfeld übernehmen. Das Geld kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Sachleistung ambulant: Betrag für Leistungen, die ein professioneller Pflegedienst im häuslichen Umfeld erbringt.

Leistungsbetrag stationär: Betrag, mit dem Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, unterstützt werden.

Was ist sonst noch neu?
  • Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt ab Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (bzw. auf 2,8 Prozent für Kinderlose). Durch die neue Gesetzeslage sollen mittelfristig bis zu 500.000 Menschen mehr durch die Pflegeversicherung unterstützt werden. Insgesamt stehen ab 2017 fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für Pflegeleistungen zur Verfügung.
  • Pflegebedürftige, die in stationären Einrichtungen leben, müssen schon immer einen Eigenanteil übernehmen. Dieser stieg bisher an, wenn eine höhere Pflegestufe festgestellt wurde. Daher haben viele Bewohner(innen) in der Vergangenheit vermieden, eine höhere Pflegestufe zu beantragen, auch wenn dies sinnvoll gewesen wäre.
    Damit ist jetzt Schluss: Der Eigenanteil in stationären Einrichtungen wird ab Januar 2017 für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich festgeschrieben.
  • Künftig sind stationäre Einrichtungen wie Pflegeheime dazu verpflichtet, zusätzliche Betreuungsangebote sicherzustellen. Deren Ziel ist die Aktivierung der Bewohner(innen). Finanziert werden die Angebote durch die Pflegeversicherung.
  • Wird in einem Monat keine ambulante Pflegesachleistung in Anspruch genommen, kann der Leistungsbetrag für niedrigschwellige Entlastungsangebote eingesetzt werden, wie etwa für eine Begleitung zum Einkauf oder ins Theater.
  • Pflegende Angehörige sind nun besser versichert. Sie können, wenn sie sich wegen der Pflege nach den Regelungen des Pflegezeitgesetzes vollständig von der Arbeit freistellen lassen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen.

Bisherige Leistungen der Pflegeversicherung wird es auch weiterhin geben, wie etwa Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung (bis zu 4000 Euro pro Maßnahme), Hilfsmittel für die Pflege und das Recht auf Pflegeberatung. Dies gilt ab Pflegegrad 1. 

Die Berater(innen) der Pflegeversicherung oder die Pflegestützpunkte in Wohnortnähe helfen dabei weiter – hier finden Sie Ansprechpartner(innen) bei der Caritas sowie die Online-Beratung der Caritas zum Thema Leben im Alter). Die Pflegeprofis sehen, was nötig ist, und können sagen, ob im jeweiligen Fall eher Geld- oder Sachleistungen oder eine Kombination aus beiden sinnvoll sind, um gute Pflege zu gewährleisten.

Autor/in:

  • Esther Baron
Quelle: caritas.de
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