Fit bleiben für die Pflege
Foto Deutsches Müttergenesungswerk
Pflegende Frauen und Männer haben Anspruch auf eine Kurmaßnahme, seit 2013 das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in Kraft getreten ist. Da die psychischen, physischen und zeitlichen Belastungen in der Pflege von Angehörigen ähnlich wie bei Müttern enorm sind und zu Erkrankungen führen können, ist die medizinische Notwendigkeit als Voraussetzung für die Beantragung einer Kurmaßnahme gegeben. (mehr)