Der VKAD fordert für die Pflege ein gutes Neues Jahr durch Entlastung in mehrerlei Hinsicht:
Entlastung für die Pflegenden durch mehr Pflegepersonal
Die Pflegestärkungsgesetze der letzten Jahre haben deutliche Verbesserungen für die pflegebedürftigen Menschen gebracht, keine Frage. Doch am drängenden Problem des Personalmangels in der Pflege, haben diese Reformen nichts geändert. Welchem der Szenarien zum zukünftigen Personalbedarf in der Pflege man auch folgen mag, eines ist gewiss, der Bedarf ist sehr groß. Schon heute müssen in einigen Regionen Wohnbereiche in Pflegeheimen wegen Personalmangels schließen. Die Überlastung des vorhandenen Pflegepersonals muss endlich aufhören, da können wir nicht bis 2020 warten. Im internationalen Vergleich kann es nicht sein, dass ein reiches Industrieland mit Hochkonjunktur in der Versorgung alter Menschen nur Mittelmaß erreicht.
Die zukünftige Regierung muss die Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Pflegeberufe verbessern und zwar noch vor 2020, wenn die Empfehlungen für verbindliche Personalschlüssel in der Pflege vorliegen sollen. Nur damit kann es gelingen, Personal für die Pflege zu gewinnen und zu entwickeln. Dazu ist nach Meinung des VKAD die im Dezember 2012 gestartete "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege zu reaktivieren und fortzuführen, weil diese Offensive von Bund, Ländern und Verbänden bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, die dem Fachkräftemangel erfolgreich entgegenwirken.
Entlastung der Pflegebedürftigen von hohen finanziellen Eigenanteilen für die Pflege
Aktuell äußerte sich Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz mit der Forderung nach mehr Fachkräften und der Einführung eines Mindestpersonalschlüssels für die Pflege noch in diesem Jahr. Mindestens 500,- Euro pro Monat müssten die Leistungen der Pflegeversicherung pro Versichertem steigen, um bessere Arbeitsbedingungen, eine würdige Pflege und eine finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen zu erreichen. Es ist ein Skandal, dass aufgrund der viel zu geringen Anpassung der Versicherungsleistungen mittlerweile die Hälfte der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen ist. Der VKAD fordert die längst überfällige Anpassung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung an die tatsächlichen Lohn- und Sachkostensteigerungen. Eine Forderung, die in diesen Tagen auch von Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, veröffentlicht wurde.
Der VKAD liefert auch einen Lösungsvorschlag, wie der von Brysch geforderte Betrag die Pflege erreicht. Würde die Behandlungspflege stationär genau wie in der häuslichen Pflege systemgerecht aus SGB V Leistungen finanziert, wäre mindestens der geforderte Betrag systemgerecht gegen zu finanzieren. Einer Erhebung des VKAD aus dem Jahr 2017 zeigte, dass beim Umzug in ein Heim ca. 70% der Pflegebedürftigen auf Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V angewiesen waren. Die durchschnittlichen Kosten pro Monat betrugen 474,75 Euro/Pflegebedürftigen. Hochgerechnet auf die Zahl der Heimbewohner im gesamten Bundesgebiet ergibt sich daraus ein Aufwand von 3.048 Mio. Euro. "Mit Hilfe dieser den Pflegebedürftigen aus der Krankenversicherung zustehenden Mittel, können wir sofort erhebliche Verbesserungen für die Bewohner und das Personal in den stationären Einrichtungen ermöglichen. Wenn nur die Hälfte dieser Mittel in die Personalausstattung der Heime fließen würde, stünden pro Haus ca. 2,5 zusätzliche Stellen zur Entlastung des Pflegepersonals zur Verfügung", so Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des VKAD. Die andere Hälfte dieser Mittel könne dann, so Heil, in die Reduzierung der Eigenbeiträge der Pflegebedürftigen fließen.
Eine weitere Forderung des VKAD ist, dass die angemessene und tarifliche Bezahlung von Fachkräften in der ambulanten Pflege über die Vergütungen der häuslichen Krankenpflege an die ambulanten Pflegedienste in voller Höhe refinanziert wird. Dazu sollen die Formulierungen und Klarstellungen zur Geltung der Tarifbindung, die im SGB XI längst enthalten sind, analog in das SGB V überführt werden.
Entlastung von pflegenden Angehörigen
Die überwiegende Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wird in der Häuslichkeit versorgt und dies überwiegend durch das Engagement von pflegenden Angehörigen. Das ist eine oft jahrelange andauernde enorme Herausforderung, die, will man die Betroffenen nicht völlig überfordern, ein breites Netz an Unterstützung benötigt. Entlastung erfahren Pflegebedürftige und deren Angehörige durch Beratungsleistungen, ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, Tages- und Kurzzeitpflege, ambulant organisierte gemeinschaftliche Wohnformen und durch die stationäre Langzeitpflege. Je nach individuellem Bedarf sollen Menschen das Versorgungssetting wählen können, das für ihre Situation am besten passt auf unbürokratischen und kurzen Wegen. Deshalb setzt sich der VKAD dafür ein, die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär endlich aufzubrechen und nicht durch den Grundsatz "ambulant vor stationär" einzelne Versorgungssettings mehr zu fördern als die anderen. Die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält, sollten unabhängig vom Wohnort den er wählt, die gleichen sein.
So wird das neue Jahr ein gutes Jahr für die Pflege
In Berlin wird jetzt weiter sondiert und wir hoffen sehr, dass es nun bald eine stabile neue Regierung geben wird. Um schnell Druck aus dem "Belastungskessel der Pflege" zu nehmen wünscht sich Hanno Heil zügig mehr Personal für die Pflege. Im Koalitionsvertrag sollen die Grundlagen dazu geschaffen werden - vor allem durch die Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen im Rahmen der tatsächlichen Kostensteigerungen und der systemgerechten Finanzierung der Behandlungspflege stationär. So kommt mehr Geld ins System und so kann die Pflege nicht nur auf ein gutes neues Jahr sondern auch auf eine bessere Zukunft hoffen.