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Grafik viele unterschiedliche Menschen, bunt, mit Headline "Menschen annehmen wie sie sind"
Caritas in NRW Menschen mit Behinderung

Gewaltiger Finanzierungsmix

[Apr. 2021] - Wie finanzieren sich Werkstätten für Menschen mit Behinderung? Am Beispiel der Caritas Betriebs- und Werkstätten GmbH (CBW) in Eschweiler hat Lars Rausch, Leiter des Finanz- und Rechnungswesens der CBW, erläutert, woher seine Werkstatt ihr Geld erhält.

Eine Grafik, in der eine rot gefärbte Frau, die einem blau gefärbten blinden Mann hilft ein Buch in Blindenschrift zu lesen, zu sehen istBild: Deutscher Caritasverband e. V.

Lars Rausch dokumentiert, überwacht und steuert als Leiter des Finanz- und Rechnungswesens alle ein- und ausgehenden Geld- und Leistungsströme der CBW. Jährlich verbucht er Einnahmen von mehr als 38 Millionen Euro, Geld, das aus verschiedenen Quellen stammt, um Menschen mit Behinderung zu qualifizieren, sie zu begleiten und ihnen Arbeit und Beschäftigung zu geben. In acht Werkstätten an sechs Standorten arbeiten in 20 unterschiedlichen Arbeitsbereichen insgesamt mehr als 1600 Menschen, davon rund 1300 Menschen mit Behinderung.

Die CBW erhält ihre Erlöse im Wesentlichen von zwei Seiten. Zum einen sind es öffentliche Leistungsentgelte. Sie kommen aus unterschiedlichen Quellen. Zum anderen sind es Erlöse aus Produktion und Dienstleistungen der Werkstätten und dazu noch sonstige Einnahmen.

Zusammensetzung der Erlöse

Die öffentlichen Leistungsentgelte* machen 81,76 Prozent des Geldes aus, das der Werkstatt im Jahr für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht. Sie stammen aus Steuermitteln oder Sozialversicherungsbeiträgen und werden zu rund 66 Prozent über den zuständigen Kommunalverband, im Falle der CBW den Landschaftsverband Rheinland (LVR), zu rund 27,5 Prozent über die Bundesagentur für Arbeit und zu rund 6,5 Prozent über sonstige Kostenträger wie die Deutschen Rentenversicherungen Rheinland und Bund, die Knappschaft oder die Berufsgenossenschaft Holz der CBW zur Verfügung gestellt.

17,56 Prozent der Erlöse stammen aus der Produktion und den Dienstleistungen, die die Menschen mit Behinderung in den Werkstätten erbringen. Hinzu kommt ein 0,68 Prozent großer Anteil sonstiger Erlöse. Die erwirtschaftet die Werkstatt unter anderem durch Vermietungen oder durch das Einspeisen von Strom aus Photovoltaik.

Dass es verschiedene Geldgeber der öffentlichen Hand gibt, liegt darin begründet, dass der Gesetzgeber verschiedene Kostenträger zur Zahlung unterschiedlicher Leistungen verpflichtet: Das dreimonatige Eingangsverfahren und die berufliche Bildung der Menschen mit Behinderung finanziert die Bundesagentur für Arbeit. Der gesamte Arbeitsbereich für Menschen mit Behinderung hingegen wird über Entgelte finanziert, die der LVR zur Verfügung stellt. Und die Beschäftigten, die zum Beispiel aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer psychischen Erkrankung oder eines Burn-outs so stark gehandicapt sind, dass sie nicht mehr in der freien Wirtschaft tätig werden können, werden von noch einmal anderen sonstigen Kostenträgern bezahlt (z. B. Unfallkassen, Rentenversicherungsträgern oder BG).

Ein Schaubild, das in einem Tortendiagramm die Verteilung der Überschüsse einer Behindertenwerkstatt auf die Beschäftigten (70 %) und auf Rücklagen (30 %) darstelltSchaubild: Caritas in NRW

Egal, wer Geldgeber ist: Das Geld bekommt die Werkstatt dafür, dass sie Menschen mit Behinderung begleitet, beschäftigt oder in Arbeit bringt. In die CBW fließt kein einziger Euro aus Kirchensteuermitteln (das gilt sowohl für fortlaufende Betriebskosten wie auch für einmalige Investitionsmittel).

Der LVR stellt der CBW das Geld in Tagessätzen zur Verfügung. Die Tagessätze werden mit dem Kostenträger ausgehandelt und dienen dazu, die Werkstatt-Arbeitsplätze für die Beschäftigten mit Behinderung und deren Unterstützung, Anleitung und Begleitung durch Fachkräfte zu finanzieren. Tagessätze beinhalten die Personalkosten der Werkstatt, um die Beschäftigten adäquat zu betreuen, erforderlichen Personalmehrbedarf, die Sozialversicherung der Beschäftigten, Kosten für den Transport der Menschen mit Behinderung zur Werkstatt und nach Hause sowie anteilige Kosten für die Gebäude.

Ein eigenständiger Finanzposten ist zudem das Essensgeld, das von den Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Im Wesentlichen vergleichbar läuft die Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit für die oben genannten Aufgaben.

Wofür die Erlöse eingesetzt werden

Den Großteil der öffentlichen Entgelte (74,31 Prozent) wendet die CBW für Personal und Sozialabgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Beschäftigten auf. Die Beschäftigtenentgelte muss die Werkstatt aus Erlösen aus Produktion und Dienstleistungen erwirtschaften. Dafür sind kaufmännisches Denken und profitable Geschäftstätigkeit unabdingbar. Sämtliche Einnahmen (Entgelte der Kostenträger, Erlöse aus Produktion und Dienstleistungen) rechnet die Werkstatt gegen die Aufwendungen (Personal-, Maschinen-, Energiekosten) auf. Von dem Betrag, der übrig bleibt, also vom Jahresüberschuss, muss die Werkstatt 70 Prozent an die Beschäftigten ausschütten. Die restlichen 30 Prozent fließen in eine Rück­lage für die Beschäftigtenentgelte (die sogenannte Ertragsschwankungsrücklage) und in die Erhaltungs- und Modernisierungsrücklage. Die Ertragsschwankungsrücklage soll sicherstellen, dass in Zeiten, in denen die Jahresüberschüsse nicht so hoch sind, die Beschäftigtenentgelte ausgezahlt werden können.

Die Beschäftigtenentgelte setzen sich aus drei Komponenten zusammen: dem Grundbetrag, dem Steigerungsbetrag und dem Arbeitsfördergeld. Der Grundbetrag wird durch das SGB III festgelegt. Mit dem Steigerungsbetrag honoriert die Werkstatt Arbeitsmenge und -güte. Die CBW nutzt dazu ein fein austariertes Kriteriensystem namens Melba**, das ein Höchstmaß an Objektivität anstrebt. Das Arbeitsfördergeld wird vom zuständigen Rehabilitationsträger (also dem LVR) zur Auszahlung an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderungen zusätzlich zu den Vergütungen gezahlt.

Zurzeit zahlt die CBW jedem Beschäftigten einen monatlichen Grundbetrag von 99 Euro. Ab 2023 ist der Grundbetrag auf 119 Euro festgelegt. Das wird Auswirkungen auf den Steigerungsbetrag haben, den die CBW zahlt, der derzeit bei bis zu 380 Euro pro Mitarbeiter und Monat liegt. Denn Erhöhungen beim Grundbetrag werden vom Steigerungsbetrag abgezogen, der je nach Arbeitsgüte und Arbeitsmenge der Werkstatt variiert.

Bislang ist es der CBW immer gelungen, mit den Erlösen aus Produktion und Dienstleistung einen Jahresüberschuss zu erwirtschaften. Dieser dient dann dazu, zum Beispiel den im Dezember 2020 in Betrieb gegangenen Neubau in Eschweiler, der die bisherige CBW-Zentrale ersetzt, zu finanzieren. Je nach Region, in der eine Werkstatt angesiedelt ist, ist das Erzielen von guten Erlösen aus Produktion und Dienstleistung mehr oder weniger schwierig, weil Konkurrenz- und Marktsituation variieren. Die CBW betreibt eine Druckerei, fertigt für die Automobilindustrie, die Elektro- und Medizintechnik, produziert und verkauft Kaminholz, betreibt eine Holz- und Metallverarbeitung und erledigt Montage- und Verpackungsarbeiten. Zudem vertreibt sie eigene Produkte wie Radservicestationen, kontaktlose Weihwasserspender, Kerzen und Honig. Und schließlich bietet sie Dienstleistungen an. Neben Näherei, Wäscherei und Garten- und Landschaftspflege werden Bürodienstleis­tungen sowie Digitalisierung und Aktenvernichtung ange­boten. Kunden sind Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Zudem ist die CBW Medizinproduktehersteller nach den Regelungen der europäischen Richtlinie über Medizinprodukte.



* Alle genannten Zahlen beziehen sich auf 2019.
** Melba = Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit

Weitere Beiträge zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie hier in unserem Themendossier.

Autor/in:

  • Christian Heidrich
Quelle: caritas-nrw.de
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