Der Gesetzgeber geht mit der neuen Pflegereform lange geforderte Themen an, doch vieles, was heute notwendig ist, bleibt unerledigt - der erwartete große Wurf bleibt aus.
Wir fordern die Mitglieder des Deutschen Bundestages deshalb auf, die aktuelle Pflegereform unter folgenden Gesichtspunkten noch einmal ins Kalkül zu nehmen:
Wir müssen sowohl die ambulante als auch die stationäre Pflege stärken, denn die Menschen wollen und brauchen die Vielfalt des Angebots.
Aus der Sicht unseres Fachverbandes, in dem katholische Rechtsträger der stationären Altenhilfe und ambulanten häuslichen Pflege organisiert sind, heißt die Maxime stationär und ambulant!
‚Aus unserer Erfahrung entspricht das dem Bedarf, den alte und pflegebedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger haben.
In beiden Versorgungsformen muss die Finanzierung zum Wohl der Betroffenen grundlegend verbessert werden:
1. Die geplante Dynamisierung der Leistungen aus der Pflegeversicherung muss jährlich erfolgen.
Der Gesetzgeber schlägt vor, das nur alle drei Jahre zu tun! Das genügt nicht, denn:
die Dynamisierung der Pflegesachleistungen, die in § 30 SGB XI geregelt und beschlossen worden ist, muss die Differenzen zwischen den tatsächlichen Kosten und Leistungen der Pflegeversicherung ausgleichen. Die "Kaufkraft" der Versicherten besteht zu einem Teil aus der Versicherungsleistung, die sie in Form der Pflegesachleistung erhalten. Wir fordern deshalb, dass die Dynamisierung der Kostenentwicklung bei der Leistungserbringung angepasst werden muss: Lohn- und Sachkosten, die die Träger aufbringen müssen, steigen kontinuierlich - deshalb fordern wir die jährliche Anpassung der Pflegesachleistungen an die tatsächlichen Lohn- und Sachkostensteigerungen.
2. Eine vielfach verdeckte Ungleichbehandlung in der Finanzierung der Behandlungspflege muss beendet werden!
Alle Bürgerinnen und Bürger zahlen - auch wenn Sie eine Rente beziehen - weiter in die Krankenversicherung ein. Leben sie aber in einer stationären Einrichtung, wird die für sie individuell notwendige Behandlungspflege nicht ausreichend durch die Versicherung finanziert.
Verbesserungen in der ambulanten Versorgung und verkürzte Verweildauern in Kliniken tragen dazu bei, dass in stationären Pflegeeinrichtungen überwiegend Menschen mit Mehrfacherkrankungen und hohem behandlungspflegerischem Bedarf leben. Da diese Entwicklungen durch die Pauschalvergütung der Krankenkassen nicht berücksichtigt werden, werden die Rechte der Versicherten systematisch verletzt. Ebenso wird durch die wachsende Differenz zwischen Pflegebedarf und Pauschalvergütung die knappe Ressource Pflegepersonal durch die Mehrbeanspruchung noch mehr belastet. Wir fordern deshalb, dass die Behandlungspflege unabhängig vom Aufenthaltsort des Versicherten vergütet werden muss!
Im Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. sind 605 Rechtsträger organisiert, die in 1200 stationären Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen und Fachseminaren zur Altenpflegeausbildung Leistungen der Altenhilfe und Pflege anbieten.
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